Ja, nach DIN 18181 (Gipsplatten im Hochbau – Verarbeitung) ist eine Klammerbefestigung von Gipsplatten auf Holz mit Klammern nach DIN 18182-2 und DIN EN 14566 grundsätzlich zulässig. Die Mindest-Eindringtiefe der Klammern in das Holz muss dabei das 15-fache des Nenndurchmessers des Klammerdrahtes betragen. Die Verklammerung von Gipsplatten darf sowohl an der Wand als auch an der Decke erfolgen. Die Klammerabstände dürfen dabei maximal 80 mm betragen (bei mehrlagigen Beplankungen dürfen die Klammerabstände für die unteren Beplankungslagen bis zum 3fachen auf ≤ 240 mm vergrößert werden). Grundsätzlich ist zu beachten:
- Die Klammern dürfen nur so weit versenkt werden, wie es für ein einwandfreies Verspachteln erforderlich ist.
- Die Klammern sind so einzutreiben, dass der Winkel zwischen Klammerrücken und Kartonfaserrichtung etwa 45° beträgt.
- Im Bereich von Decken und Dachschrägen dürfen nur beharzte Klammern verwendet werden.